Schadengutachten an historischen Fahrzeugen
Sie haben einen Youngtimer oder Oldtimer, also ein Fahrzeug welches vor 20 - 30 Jahre zugelassen wurde in Ihrem Besitz oder gerade gekauft? Wir bitten dazu eine Bestandsaufnahme, denn nach dem Kauf, aufwendigen Instandhaltungsarbeiten oder gar Komplettrestaurationen ist für den richtigen Versicherungsschutz eine Wertermittlung mit Zustandsnote durch einen qualifizierten Sachverständigen notwendig. In der Regel genügt hierfür eine Kurzbewertung zur Versicherungseinstufung.
Wertgutachten schützen den Fahrzeugbesitzer z.B. auch nach einem Brandschaden, Diebstahl oder einem schwerwiegenden Verkehrsunfall den aktuellen Wert sowie den Erhaltungszustand seines Liebhaberstückes nachzuweisen, um hinterher keine Abstriche bei der Schadenregulierung in Kauf nehmen zu müssen. Auch wenn Sie schon ein Wertgutachten besitzen sollte der Fahrzeugwert regelmäßig überprüft werden und ggf. eine Anpassung im Gutachten erfolgen.
Ein weiteres Thema sind Restaurierungs-Begleitversicherungen. Bei solchen Policen werden in regelmäßigen Abständen Zustandsberichte vom Fahrzeug erstellt um somit den versicherten Wert dem Fortschritt der Restauration anzupassen.